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Zuschüsse bzw. Kostenübernahmen für eine 24 Std Betreuung werden im Pflegefall von der Sozialversicherung zumindest teilweise getragen. Die Höhe der Zuwendungen muß in einem vorübergehenden Pflegefall mit der Krankenkasse abge- sprochen werden. Bei einer längeren oder dauerhaften Pflegebedürftigkeit ist die sogenannte " Pflegestufe " maßgeblich für die Höhe der gewährten Zuzahlung und gesetzlich geregelt.

Seit 1995 ist die Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt worden, um das Risiko einer Pflege- bedürftigkeit abzusichern.

Aus der gesetzlichen Beitragspflicht erhält jeder für den Pflegefall einen garantierten Versicherungsschutz. Ansprech- partner für die Pflegeversicherung ist in der Regel ihre Krankenkasse.